• Typ: Fortbildung
  • Datum: 19.11.2026

Tatort Bergen-Belsen: Täterschaft als Gegenstand der Bildungsarbeit

Fortbildung für schulische und außerschulische Multiplikator*innen.

Um ein Verständnis der Funktions- und Wirkungsweisen des Nationalsozialismus entwickeln zu können, ist neben der Beschäftigung mit den Opfern und dem politischen System auch die Thematisierung von Täterschaft zentral. Ohne die Perspektive der Opfer und deren Nachkommen aus dem Blick zu verlieren, ist eine Beschäftigung mit den Täter*innen und der Rolle der deutschen Mehrheitsgesellschaft im NS wichtig, um insbesondere das Fortwirken des Nationalsozialismus in der deutschen Nachkriegsgesellschaft und Kontinuitäten der Ausgrenzung bis heute zu verstehen. 

In dieser Fortbildung wollen wir unter anderem folgenden Fragen nachgehen:

  • Wen meinen wir, wenn wir von NS-Täter*innen sprechen?
  • Welche Motive und Handlungsspielräume prägten das Handeln der Täter*innen?
  • Warum ist es bedeutsam, sich mit Motiven und Handlungs(spielräumen) der Täter*innen in der Vermittlung auseinanderzusetzen?
  • Vor welche Herausforderungen stellt uns die Vermittlungsarbeit zu Täterschaft und den Täter*innen und wie können wir diesen gelingend begegnen?

Ziel der Fortbildung ist es, eine Auseinandersetzung zum Thema NS-Täterschaft anzuregen und gleichzeitig auf Fragen der Vermittlung einzugehen. Wir nutzen in der Fortbildung Bildungsmaterial der Gedenkstätte Bergen-Belsen, so dass Sie als Vermittelnde Einblick in unsere pädagogische Praxis und Bildungsangebote erhalten. Diese können auch exemplarisch für den Umgang mit dem Thema in Bildungskontexten im Allgemeinen stehen.

Wir freuen uns auf Sie!

Die Veranstaltung ist kostenfrei. 

Für Ihre verbindliche Anmeldung bis Sonntag, den 15. November 2025 nutzen Sie bitte den unten stehenden Link.

Bei Fragen zu der Veranstaltung wenden Sie sich gerne an bildung.bergen-belsen@stiftung-ng.de.
 

Einlassvorbehalt

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören oder durch antisemitische, demokratiefeindliche, geschichtsleugnende, nationalistische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen, Haltungen oder sichtbare Zeichen in Erscheinung treten oder getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

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