FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
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Hier können Sie unsere Besucherordnung als PDF herunterladen.
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Das Mitführen von (E)-Scootern, Fahrrädern, Skateboards, Rollerblades oder Rollschuhen auf dem Gedenkstättengelände sowie das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet (ausgenommen Rollstühle und Gehhilfen). Nutzen Sie für Ihre Fahrräder bitte die auf dem Parkplatz vorgesehenen Fahrradständer.
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Rucksäcke, große Taschen und Kleidungsstücke können in Schließfächern bei den Toiletten im Dokumentationszentrum eingeschlossen werden. Bitte nehmen Sie keine Rucksäcke und großen Taschen in die Ausstellungen mit.
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Die Mitnahme von Hunden (mit Ausnahme von Assistenzhunden) in die Gebäude oder auf den Friedhof und das historische Lagergelände ist nicht gestattet.
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Sie finden Toiletten im Eingangsbereich des Dokumentationszentrums sowie hinter dem Verwaltungsgebäude. Behindertengerechte Toiletten stehen Ihnen im Gebäude des Dokumentationszentrums zur Verfügung. Hier befindet sich auch ein Baby-Wickeltisch.
Weitere Standorte
Die Gedenkstätte Bergen-Belsen befindet sich in Trägerschaft der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. Zu der Stiftung gehören außerdem die Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel sowie die Abteilung Gedenkstättenförderung Niedersachsen. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Bereiche der Stiftung:





