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Adresse: Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (-> http://www.stiftung-ng.de),
Gedenkstätte Bergen-Belsen, Anne-Frank-Platz, 29303 Lohheide, Deutschland
Tel.: +49 (0) 5051 4759-112., Fax: +49 (0) 5051 4759-18 E-Mail:
Strafverfolgung der Täter
Unmittelbar nach der Befreiung des Konzentrationslagers nahm die britische Armee das SS-Personal fest und begann mit der Untersuchung der in Bergen-Belsen verübten Verbrechen.
Von September bis November 1945 führte ein britisches Militärgericht in Lüneburg den ersten Bergen-Belsen-Prozess durch. 11 Angeklagte wurden zum Tode, 19 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In zwei Folgeprozessen gab es weitere 4 Todesurteile und 6 Haftstrafen.
Zwischen 1947 und 1949 verurteilten die von den Alliierten eingesetzten Spruchgerichte weitere SS-Leute zu meist geringen Freiheitsstrafen. In den folgenden Jahren führte die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland einige Ermittlungsverfahren durch; es kam jedoch zu keiner Anklage.
Die meisten Angehörigen des SS-Personals von Bergen-Belsen haben nie vor Gericht gestanden. Die Verbrechen der Wehrmacht an den sowjetischen Kriegsgefangenen in Bergen-Belsen, Fallingbostel, Wietzendorf und Oerbke sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt worden.
Aufbau der Teilausstellung
Strafverfolgung
- Der Belsen-Prozess 1945
- Wochenschau über den Belsen-Prozess
- Presseberichte
- Urteile
- SS-Personal von Bergen-Belsen vor Spruchgerichten
- Ermittlungsverfahren
- Ohne Gerichtsverfahren
- Kriegsverbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen
- Ermittlungsverfahren wegen „Aussonderung“ und Mord
- Medienstation: Wochenschau „Die Bestien von Bergen-Belsen vor Gericht“
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